BEZAHLUNG
Die Gesamtrechnung wird Ihnen am Tag Ihrer Abreise erstellt.
Den Betrag können Sie vor Ort in bar, EC-Karte, Mastercard, VISA oder, nach Absprache, per Überweisung im Vorfeld bezahlen.
ABRECHNUNG MIT KRANKENKASSEN
Wissenswertes über unsere Pauschalkuren:
- Für innerhalb der Pauschalkuren nicht in Anspruch genommene Leistungen kann keine Rückvergütung gegeben werden.
- Bei Pauschalkuren stellen wir Ihnen aus reiserechtlichen Gründen keine detaillierte Rechnung über Arzt und Leistungen aus
- Badearztscheine sowie Rezepte können bei Pauschalkuren nicht angerechnet werden.
Ambulante Badekur – offene Badekur:
- Pflichtleistung der Krankenkasse, Anspruch besteht alle 3 Jahre, nach Vorlage einer Kostenzusage Ihrer Krankenkasse, rechnen wir mit Ihrer Krankenkasse direkt ab
- Krankenkassen übernehmen 90% der Therapieleistungen, alle Badearztkosten und oftmals einen Zuschuss von ca. Euro 10,00 am Tag für die Übernachtung
- Der Eigenanteil und die Verordnungsgebühr müssen privat vor Ort bezahlt werden.
Rezepte / Heilmittelverordnung:
- Rezepte (Hausarztrezepte nicht älter als 10 Tage) mit Verordnungen über Teilmassagen, Lymphdrainagen oder Fango rechnen wir gerne mit Ihrer Krankenkasse direkt ab
- Rezepte über Krankengymnastik, manuelle Therapie, KG nach Bobath können wir mit Krankenkassen abrechnen: AOK, alle VDEK, BEK, DAK,TKK, alle BKK, IKK, See-Krankenkasse, landwirtschaftliche Krankenkassen, Bundesknappschaft.
- Ab 14-tägigem Aufenthalt akzeptieren wir 1 kassenärztliches Rezept mit maximal 6 Anwendungen
- Ambulante Vorsorgemaßnahme (früher offene Badekur) nach § 23 Abs. 2 SGB V – hier haben Sie freie Arztwahl
Sie sind Mitglied einer Ersatzkasse oder RVO-Kasse (AOK, Betriebskrankenkasse, Innungskrankenkasse,…), so können wir nach Vorlage der Kostenzusage die Kuranwendungen, abzüglich Eigenanteil, mit der Krankenkasse direkt abrechnen.
Je nach Krankenkasse erhalten Sie einen Zuschuss zur Unterkunft und Verpflegung von bis zu 13,- € am Tag. - Beteiligung von Krankenkassen und Beihilfestellen an ambulanten Heilkuren
Nach wie vor haben private Krankenversicherte und beihilfeberechtigte Personen (Privatversicherte) die Möglichkeit, sich vor Beginn eines Aufenthaltes in unserem Haus eine ambulante Heilkur (früher offene Badekur) genehmigen zu lassen.
Die Beteiligung an den Kosten einer solcher Maßnahme ist dabei sehr unterschiedlich. Bitte informieren Sie sich hierfür direkt bei Ihrer Krankenkasse bzw. bei Ihrer zuständigen Beihilfestelle.
Für weitere Informationen können Sie durch anklicken nachfolgende pdf-Dokumente herunterladen: